Weiterbildung zur Anerkennung sonstiger geeigneter Personen (Quereinsteiger) | Grundkurs+
Sie verfügen über umfangreiche praktische Erfahrung im pädagogischen Bereich, haben jedoch keine formale pädagogische Ausbildung oder gehören keiner anerkannten Berufsgruppe an? In diesem Fall besteht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Möglichkeit, von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als „sonstige geeignete Person“ anerkannt zu werden.
Die Anerkennung erfolgt zunächst befristet für einen Zeitraum von drei oder vier Jahren und ermöglicht Ihnen den Einstieg in eine Tätigkeit als Quereinsteiger*in in einer Berliner Kindertageseinrichtung. Nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme (Weiterbildung) kann diese Anerkennung entfristet werden – ohne zusätzliche Fortbildungsverpflichtungen.
Dauer:
ca. 15 Monate
Unterrichtstage:
Der Unterricht findet immer samstags von 08:00 - 15:15 Uhr als Präsenzveranstaltung statt.
Online-Unterricht kann im Umfang von bis zu 10 % an der gesamten Kursdauer durchgeführt werden. Hierfür werden wir Microsoft-Teams als Plattform nutzen, alle Kursteilnehmer*innen erhalten individuelle Zugänge.
Starttermin:
Starttermine sind immer im Frühjahr (nach den Winterferien) und zu Beginn des regulären Berliner Schuljahres.
Preis:
Grundkurs+: 1.300 €
Termine | Freie Plätze | |
---|---|---|
13.09.25 - 23.01.27 | Anfragen |
*Die Plätze werden bei Eignung in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.
Kursinhalt Grundkurs+ (228 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten):
Die Weiterbildung ist als modulares Kurssystem konzipiert. Die vermittelten Inhalte in den acht zu absolvierenden Modulen sind:
Modul „0“: Auftaktveranstaltung/Kennenlernen
Modul 1: Einstieg; Rolle und Identitätsbildung
Modul 2: Berliner Bildungsprogramm
Modul 3: Zusammenarbeit mit Eltern
Modul 4: Recht
Modul 5: Entwicklungspsychologie
Modul 6: Sprachförderung
Modul 7: Inklusion
Modul 8: Kommunikation in der Kita; Kita-Team
Nach jeweils zwei Modulen finden Reflexionstage statt (Wiederholung des vermittelten Lehrstoffs).
Als „Sonstige geeignete Personen” werden derzeit anerkannt:
Staatlich geprüfte Sozialassistentin, staatlich geprüfter Sozialassistent
Kindertagespflegepersonen gemäß § 43 SGB VIII mit mindestens einjähriger entsprechender Tätigkeitserfahrung
Hebammen und Entbindungspfleger
Personen mit 18-monatiger einschlägiger nachweisbarer pädagogischer Praxiserfahrung in Kindertageseinrichtungen mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Hierbei werden Zeiten der berufsbegleitenden Ausbildung nicht angerechnet.
Daneben werden bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt.
Beide Kursformen schließen mit einer durch die Kursleitung zu bewertenden Präsentation zu einem Thema im sozialpädagogischen Handlungsfeld (Kita) ab.
Anerkennung als Person im Quereinstieg nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG)
08:00 - 15:15 Uhr
Finanzierung durch Arbeitgeber (möglich)
Hinweise zur Inanspruchnahme von Bildungsurlaub finden Sie hier.
Termine | Freie Plätze | |
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13.09.25 - 23.01.27 | Anfragen |
*Die Plätze werden bei Eignung in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.