Weiterbildung zur sozialpädagogischen Fachkraft im Bereich Kita und eFöB (Quereinsteiger) | Basiskurs
Sie verfügen über einen Berufsabschluss, der dem Erzieherberuf ähnlich ist, und möchten als Quereinsteigerin in einer Berliner Kindertagesstätte oder im Bereich der ergänzenden sowie außerunterrichtlichen Betreuung an Ganztagsgrundschulen tätig werden? In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie sich vor Beginn Ihrer pädagogischen Arbeit als Quereinsteigerin offiziell anerkennen lassen. Nur so können Sie im Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt werden. Diese Anerkennung steigert zudem Ihre Chancen im Bewerbungsverfahren. Mit ihr haben Träger die Möglichkeit, Sie unkompliziert und formal korrekt dem Personalschlüssel zuzuordnen.
Dauer:
ca. 4,5 Monate
Unterrichtstage:
Der Unterricht findet immer samstags statt.
Startermine:
Starttermine sind immer im Frühjahr (nach den Winterferien) und zu Beginn des regulären Berliner Schuljahres.
Preis:
1.000 €
Termine | Freie Plätze | |
---|---|---|
13.09.25 - 28.03.26 | Anfragen |
*Die Plätze werden bei Eignung in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.
Die Weiterbildung ist in Form eines modular aufgebauten Kurssystems gestaltet. Beide Kurse – der Grundlagenkurs und der Aufbaukurs – umfassen dabei eine jeweils unterschiedliche Anzahl an Unterrichtseinheiten (UE). In sieben Modulen, die im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden, werden folgende Inhalte vermittelt:
Modul “0“ (Auftaktveranstaltung/Kennenlernen)
Modul 1 (Berufliche Identität und professionelle Perspektiven)
Modul 2 (Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten)
Modul 3 (Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern)
Modul 4 (Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten)
Modul 5 (Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen)
Modul 6 (Institutionen, Team und Qualität entwickeln)
Modul 7 (Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit)
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss, ergänzt durch eine abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung mit einer Dauer von in der Regel drei Jahren sowie mindestens sechs Monate einschlägiger Berufserfahrung.
Für Personen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch sind darüber hinaus Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erforderlich.
Anerkannt werden:
1. Magistra oder Magister Hauptfach Erziehungswissenschaft
2. Bachelor Artium Hauptfach Erziehungswissenschaft, die nicht unter Teil A Nr. 1 dieser Regelung fallen
3. Personen, die an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule ein erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt erworben haben
4. Diplom oder Bachelor Psychologie (Diplom, B.A.)
5. Diplom oder Bachelor Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik
6. Diplom oder Bachelor Sprachheilpädagogik und vergleichbare Abschlüsse
7. Familienpfleger- und Familienpflegerinnen
8. Fachkräfte Sprache und Integration aus dem Bundesprogramm „Sprach Kitas“, bzw. dem Vorgängerprogramm „Frühe Chancen“
9. Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
10. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
11. Logopädinnen und Logopäden
12. Sporttherapeuten und Sporttherapeutinnen
13. Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
14. Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen ohne Zusatzqualifikation
Das zentrale Ziel der Weiterbildung besteht in der Erstellung eines Praxisberichts (Umfang ca. 10 - 12 Seiten), der zum Abschluss der Maßnahme eingereicht wird. In diesem Bericht soll die eigene berufliche Praxis im Hinblick auf die methodisch-pädagogische Gestaltung von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprozessen bei (früh)kindlichen Zielgruppen kritisch analysiert und auf Grundlage fachlicher Theorien reflektiert werden. Nach erfolgreicher Bewertung des Praxisberichts (mindestens mit der Note 4) folgt ein etwa zehnminütiges Fachgespräch, das sich auf die zentralen Inhalte und Erkenntnisse der schriftlichen Arbeit stützt. Die Weiterbildung endet mit dem Erhalt eines senatsanerkannten Zertifikats.
Staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkraft (für den Teilbereich Tageseinrichtung für Kinder nach § 11 Abs. 2 Nr. 6 VOKitaFöG und ggf. für den Teilbereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Berliner Ganztagsschulen nach § 16 Abs. 2 SchüFöVO)
08:00 - 15:15 Uhr
Finanzierung durch Arbeitgeber (möglich)
Hinweise zur Inanspruchnahme von Bildungsurlaub finden Sie hier.
Termine | Freie Plätze | |
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13.09.25 - 28.03.26 | Anfragen |
*Die Plätze werden bei Eignung in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.